- Die Bank zum Erfolg führen
- Den Erfolg kontrollieren
- Mitbestimmen
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung
Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Onstmettinger Bank eG und die Menschen darin.
Vorstand
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer Onstmettinger Bank eG besteht aus 2 Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.
- Dieter Boss
- Vorstandsmitglied (Sprecher)
- 07432/9082-100
- Vereinbaren Sie einen Termin
- Armin Schmid
- Vorstandsmitglied
- 07432/9082-110
- Vereinbaren Sie einen Termin
Aufsichtsrat
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstands und kontrolliert die Geschäftsergebnisse.
Der Aufsichtsrat führt zudem eigene Prüfungen durch und befasst sich mit dem Egebnis der gesetzlichen Prüfung durch den Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V..
Über seine Tätigkeit berichtet er in der jährlichen Vertreterversammlung.
Mitglieder des Aufsichtsrats
Ute Gonser, Aufsichtsratsvorsitzende
Martin Sauter, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
Hubert Leichtle
Sandra Sauter
Fabian Schönknecht
Josef Ungermann
Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung wird von unseren Mitgliedern gewählt.
Dabei besitzt jedes Mitglied eine Stimme, unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile es besitzt.
Die Vertreterwahl findet alle vier Jahre statt. Pro 70 Mitglieder wird je ein Vertreter gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung ist das zentrale Wissensbildungsorgan der Bank. Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab.
Die Versammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt über dessen Verwendung. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstands.