Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Onstmettinger Bank eG und die Menschen darin.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer Onstmettinger Bank eG besteht aus 2 Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

  • Dieter Boss
  • Vorstandsmitglied (Sprecher)
  • Telefon 07432/9082-100
  • Termin vereinbaren Vereinbaren Sie einen Termin
  • Armin Schmid
  • Vorstandsmitglied
  • Telefon 07432/9082-110
  • Termin vereinbaren Vereinbaren Sie einen Termin

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstands und kontrolliert die Geschäftsergebnisse.

Der Aufsichtsrat führt zudem eigene Prüfungen durch und befasst sich mit dem Egebnis der gesetzlichen Prüfung durch den Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V..

Über seine Tätigkeit berichtet er in der jährlichen Vertreterversammlung.

Mitglieder des Aufsichtsrats

Ute Gonser, Aufsichtsratsvorsitzende

Martin Sauter, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

Hubert Leichtle

Sandra Sauter

Fabian Schönknecht

Josef Ungermann

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung wird von unseren Mitgliedern gewählt.

Dabei besitzt jedes Mitglied eine Stimme, unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile es besitzt.

Die Vertreterwahl findet alle vier Jahre statt. Pro 70 Mitglieder wird je ein Vertreter gewählt.

 

Aufgaben der Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung ist das zentrale Wissensbildungsorgan der Bank. Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab.

Die Versammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt über dessen Verwendung. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstands.