Pflichtinformationen

Hier finden Sie folgende Angaben:

 

  • Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)
  • Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung
  • Informationen zur EU-Offenlegungsverordnung
  • Informationen zu Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch
  • Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt

Die Anbieterkennzeichnung nach §§ 5, 6 DDG finden Sie in unserem Impressum.

Wertpapiere

Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)


   

Der Onstmettinger Bank eG liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 EU-ProspektVO angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.

Versicherungen

Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung

Onstmettinger Bank eG

Heinrich-Heine-Str. 17

72461 Albstadt

 

Tel.: 07432/9082-0

Fax: 07432/23186

E-Mail: info@onstmettinger-bank.de

 

Vertreten durch den Vorstand:

Armin Schmid, Dieter Boss

 

Die Onstmettinger Bank eG ist als Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung tätig.*

 

 

Erlaubnisbehörde Versicherungsvermittlung:

Industrie- und Handelskammer Reutlingen

Hindenburgstr. 54, 72762 Reutlingen

http://www.reutlingen.ihk.de

Angaben zum Versicherungsvermittler-Register:

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.

Breite Straße 29

10178 Berlin

Telefon 0180 600585-0

 

www.vermittlerregister.info

 

Registrierungsnummer: Nummer D-F1HV-0TB55-99

 

Die Vermittlung erfolgt auf Basis der Produkte nachfolgender Versicherungspartner

Hinweis:

Die Onstmettinger Bank eG bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für erfolgreiche Vermittlungen eines Versicherungsvertrages eine Provision der nachfolgenden Versicherungspartner. Die Provision ist in der von Ihnen an die Versicherungspartner zu zahlenden Versicherungsprämie enthalten, weitere Vergütungen in Form einer Bonifikation, Zuschüssen oder geldwerten Sachleistungen sind möglich und ebenfalls mit der Versicherungsprämie abgegolten.

Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft
Königinstraße 28
80802 München
https://www.allianz.de

R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
https://www.ruv.de

Anschrift Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
https://www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
https://www.pkv-ombudsmann.de

Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch

Weiterführende Informationen

In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie detaillierte Informationen zu den Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) anlässlich ihrer gesetzlichen Einführung.

Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt

Kundeninformation nach Artikel 23 Absatz 3 Unterabsatz 1 EU-ProspektVO

In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie eine detaillierte Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt und dem damit unter Umständen verbundenen Widerrufsrecht.

EU-Offenlegungsverordnung

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Im folgenden PDF-Dokument finden Sie detaillierte Informationen zum Umgang der Onstmettinger Bank eG mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte und in der Finanzportfolioverwaltung gemäß EU-Offenlegungsverordnung.

Information zur außergerichtlichen Streitschlichtung

und zur Möglichkeit der Klageerhebung

Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (http://www.bvr.de/Service/Kundenbeschwerdestelle). Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, Fax: 030 2021-1908, E-Mail: kundenbeschwerdestelle@bvr.de zu richten.


Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. Zudem besteht auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank einzulegen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten.
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit.


Zudem besteht die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen.

Zahlungskontengesetz

Hier finden Sie folgende Angaben:

  • Vorvertragliche Entgeltinformationen gemäß §§ 5 bis 9 ZKG, 47 Absatz 2 ZKG
  • Glossar zu mit einem Zahlungskonto verbundenen Diensten
  • Bereitstellung der Vergleichskriterien gemäß § 17 Nrn. 2 und 3 ZKG für Betreiber einer Vergleichswebsite

Vorvertragliche Entgeltinformationen (§§ 5 bis 9 ZKG)

Gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 14 Absatz 3 ZKG stellen wir Ihnen nachfolgend die vorvertraglichen Entgeltinformationen zur Verfügung.

Glossar zu mit einem Zahlungskonto verbundenen Diensten

Gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 5 ZKG in Verbindung mit § 14 Absatz 3 ZKG stellen wir Ihnen nachfolgend ein Glossar zur Verfügung, das die Funktionsweise bestimmter Zahlungsverkehrsdienstleistungen erklärt.

Verbraucherinformation nach Artikel 106 EU-Zahlungsdiensterichtlinie

Mit diesem Merkblatt der Europäischen Kommission informieren wir Sie über Ihre Rechte bei europaweiten Zahlungen.